Daten & Fakten
Leben in Deutschland – einige Zahlen
2022 haben in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 84,3 Millionen Menschen gelebt (Stand Jahresende 2022). Nach der aktuellen Schätzung kamen 1,42 Millionen bis 1,45 Millionen Personen mehr nach Deutschland als ins Ausland fortgezogen sind.
Diese Gesamtbevölkerung umfasst ungefähr 11,82 Millionen Ausländer/-innen. Nordrhein-Westfalen war in 2021 das Land mit den meisten verzeichneten Ausländer*innen. (Stand Ende 2021). Trotz rückläufiger Zahlen bilden türkische Mitbürger*innen mit fast einer halben Million (483.000) die größte Gruppe, gefolgt von Menschen aus Syrien (255.000) und Polen (220.500).
27,2 % der Bevölkerung haben einen Migrationshintergrund, das sind 22,3 Millionen Menschen. 5,6 Millionen davon leben in NRW.
vgl. Statista-Angaben für 2021
Im Unterschied zu Menschen mit Migrationshintergrund sind Ausländer*innen alle Personen, die sich in Deutschland aufhalten, jedoch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Nach Angaben der UNO-Flüchtlingshilfe beträgt die Zahl der gewaltsam vertriebenen Menschen im ersten Halbjahr 2022 weltweit rund 103 Millionen. Die Zahl umfasst Flüchtlinge, Asylsuchende, Binnenvertriebene und andere schutzbedürftige Menschen.
Einfache Antworten zum Thema Asyl gibt es nicht, alles ist stets tatsächlich und rechtlich in Bewegung und die Lage oft unübersichtlich. Ende 2019 überwogen scharfe asylpolitische Auseinandersetzungen innerhalb der EU mit dem Schwerpunkt der Frage der Zurückweisung von Schutzsuchenden an innereuropäischen Grenzen.
Für Menschen, die zur Flucht gezwungen waren, ist COVID-19 nicht nur eine globale Gesundheitskrise, sondern ebenfalls eine Existenz- und Schutzkrise. Das Virus betrifft jeden Aspekt des menschlichen Lebens und es hat die Lage für Vertriebene und Staatenlose nochmals zusätzlich verschlimmert, fasst UNHCR die derzeitige Situation zusammen.
In Deutschland belief sich die Zahl der Asylsuchenden im Jahr 2022 auf 244.132 (217.774 Erstanträge und 26.358 Folgeanträge), im Jahr 2021 waren es 190.860 neue Asylanträge. 2020 wurden 122.170 Asylanträge gestellt, davon waren 102.581 Erstanträge. Das sind rund 26 Prozent weniger Anträge als im Vorjahr. Das liegt im Wesentlichen an der Covid-19-Pandemie und den mit ihr einhergehenden Reisebeschränkungen. Im Jahr 2019 suchten 165.938 Menschen Schutz vor Krieg und Verfolgung. Im Jahr 2018 waren es 185.853, 2017 222.683, im Jahr 2016 waren es 745.545.
Blickpunkt Mittelmeer-Route
2021 dokumentiert die „Internationale Organisation für Migration“ (IOM) knapp 2.000 Todes- bzw. Vermisstenfälle. 2022 sind mindestens 2.406 Menschen bei der Flucht über das Mittelmeer ums Leben gekommen oder werden vermisst. In diesem Jahr sind es bereits rund 390, wobei die Dunkelziffer wesentlich höher liegen dürfte.
Nach wie vor verwandelt sich das Mittelmeer in eine tödliche Falle – und Europa guckt zu. Die Seenotrettung ist faktisch eingestellt: Boote mit Geflüchteten werden zurückgewiesen, NGOs sind wegen teils massiver Repressalien kaum noch im Einsatz.
Die Politik der Abschreckung habe keinen Einfluss auf die Fluchtbereitschaft, so Migrationsexperte Christopher Hein, die einzige Lösung wäre die legale Einreise. Flüchtende aus Syrien, Afghanistan, Iran und Irak, die über die Mittelmeerroute fliehen, hätten etwa ein Recht auf politisches Asyl.
Insgesamt beläuft sich die Zahl der Menschen, die seit 2014 bei der Flucht über das Mittelmeer umgekommen sind, auf mehr als 24.000. Laut der International Organization for Migration (IOM) wird eine große Anzahl an Todesopfern erst gar nicht gefunden oder gemeldet. Die tatsächliche Anzahl der Todesfälle von Minderjährigen auf der Flucht dürfte demnach um ein Mehrfaches höher liegen. (vgl. Statista.com) SOS Méditerranée gibt an, seit Februar 2016 mehr als 30.000 Menschen gerettet zu haben.
Flucht über Ärmelkanal und „Balkanroute“ nimmt zu
Seit Anfang 2020 haben französische Behörden nach eigenen Angaben bereits mindestens 810 Flüchtlinge auf dem Ärmelkanal aufgegriffen. Laut der britischen Nachrichtenagentur PA gelang bislang sogar mehr als 4.100 Menschen die Überfahrt. (welt.de vom 10.08.2020, 12.49 Uhr)
Seit Sommer 2022 steigt die Zahl der Geflüchteten, die über die sogenannte „Balkanroute“ in die Europäische Union einreisen. Die Routen sind komplexer geworden als früher – und die Reisen länger und gefährlicher, so der Mediendienst Integration.
Mehr zur Situation auf der sogenannten Balkanroute erfahren Sie hier
Nach dem Vormarsch der Taliban in Afghanistan
Nach 20 Jahren herrschen im August 2021 die militant-islamistischen Taliban wieder in Afghanistan. Insbesondere Afghan*innen, die als Ortskräfte gearbeitet haben oder sich für ein demokratisches Afghanistan engagierten, leben jetzt in Todesangst. Beim Evakuierungseinsatz der Bundeswehr sollten zunächst rund 10.000 Menschen nach Deutschland ausgeflogen werden. Die Anzahl der Geflüchteten aus Afghanistan wird steigen.
Tagesschau.de vom 16. August 2021
Im Jahr 2014 wurden 173.072 Asylerstanträge gestellt, das war der höchste Wert seit 1993 und der vierthöchste seit Bestehen der Bundesrepublik. 2016 erreichten die Zahlen einen vorläufigen Höchststand: Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben 2016 insgesamt 745.545 (2015: 476.649) Menschen in Deutschland Asyl beantragt. 722.370 waren Erst- und 23.175 Folgeanträge.
Demgegenüber wurden 2015 insgesamt 476.649 Asylanträge gestellt, 441.899 Erst- und 34.750 Folgeanträge. Die mit Abstand größte Anzahl von Asylsuchenden stammt bislang aus den Kriegsgebieten in Syrien. 2015 kamen allein 162.510 Asylbewerber/-innen aus Syrien.
Auch 2016 stand Syrien mit 266.250 Erstanträgen (36,9 % aller Erstanträge) an erster Stelle. Sie stellten damit die größte Gruppe der Geflüchteten dar. Insgesamt hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2016 722.370 Erstanträge angenommen. 2015 wurden 441.899 Erstanträge gezählt. Das war ein Anstieg um 63,5 %.
Im Jahr 2017 sah das schon wieder ganz anders aus. In 2017 wurden 222.683 Anträge entgegengenommen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (745.545 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 70,1 %. In dem Zeitraum von Januar bis Dezember 2017 wurden 186.644 Asylsuchende in Deutschland registriert. Die Zahl der anhängigen Verfahren sank von 433.719 im Dezember 2016 auf 68.245 (Ende Dezember 2017). Entschieden hat das Bundesamt (BAMF) 2017 über 603.428 Anträge – 2016 waren es 695.733.
vgl. Asylgeschäftsstatistik, Jahresbilanz 2017
Im Jahr 2018 hat das BAMF über Anträge von 216.873 Menschen entschieden, in 2017 waren es noch 603.428 Entscheidungen. Die Zahl der anhängigen Verfahren verringerte sich von 68.245 (Ende Dezember 2017) auf 58.325 (Ende Dezember 2018). 2018 wurden 185.853 Anträge vom BAMF entgegengenommen (-16,5 % gegenüber 2017 mit 222.683 Anträgen). 41.368 Menschen erhielten die Rechtsstellung eines „Flüchtlings“ nach der Genfer Konvention, das waren 19,1 % aller Asylbewerber*innen.
vgl. Asylgeschäftsstatistik, Jahresbilanz 2018
Für das Jahr 2019 hat das BAMF eine „Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik“ veröffentlicht, die hier einsehbar ist.
2020
In 2020 hat das BAMF über die Anträge von 145.071 Menschen (2019: 183.954) entschieden. Die Zahl der anhängigen Asylverfahren verringerten sich von 57.012 (Ende Dezember 2019) auf 52.056 (Ende Dezember 2020). Insgesamt hat das Bundesamt im Jahr 2020 102.581 Asylerstanträge entgegengenommen. Im Jahr 2020 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anträge von 145.071 Personen (2019: 183.954) entschieden. Die Zahl der anhängigen Asylverfahren wurde von 57.012 (Ende Dezember 2019) auf 52.056 (Ende Dezember 2020) abgebaut werden.
Insgesamt hat das Bundesamt im Jahr 2020 102.581 Asylerstanträge entgegengenommen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (142.509 Erstanträge) bedeutet dies einen Rückgang um 28 Prozent. Bei 37.818 Personen hat das Bundesamt im Jahr 2020 die Rechtsstellung eines „Flüchtlings“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt (26,1 Prozent aller Entscheidungen). Abgelehnt wurden die Anträge von 46.586 Personen (32,1 Prozent).
vgl. Asylgeschäftsstatistik, Jahresbilanz 2020
2021
Im Jahr 2021 haben 190.816 Menschen in Deutschland Asyl gesucht. 2020 waren es 122.170 Menschen. Die Zahl der Asylgesuche erhöhte sich 2021 im Vergleich zu 2020 um 56,2 %, im Vergleich zum Jahr 2019 um 15,0 % (165.938) Menschen – (Quelle: BAMF, Bundesamt in Zahlen 2021, Seite 8, s. Link).
Die Hauptstaatsangehörigkeiten waren 2021 Syrien (34,8 %), Afghanistan (16,0 %) und Irak (11,7 %).
Unter den Asylsuchenden waren 2021 148.233 Menschen, die Asylerstanträge und 42.583, die Asylfolgeanträge stellten. Damit stieg die Zahl der Erstanträge im Vergleich zum Vorjahr (102.581 Menschen) um 44,5 Prozent, im Vergleich zum Jahr 2019 (142.509 Menschen) um 4,0 Prozent.
Was die Folgeanträge (42.583 Personen) angeht, stiegen sie im Vergleich zum Vorjahr um 117,4 % (19.589 Menschen), im Vergleich zum Jahr 2019 (23.429 Menschen) um 81,8 Prozent.
70 % aller Folgeanträge 2021 stellten Staatsangehörige aus Syrien (15.259), gefolgt von Afghanistan (8.445), der Republik Moldau (2.626), Nordmazedonien (2.210) sowie dem Irak (1.268).
Im Rückblick auf die Jahre 2021 und 2020 spielt immer auch die Corona-Pandemie eine Rolle.
76,4 % der Asylantragstellenden (113.269 Menschen) waren jünger als 30 Jahre, 9,4 % (73.281) waren jünger als 18 Jahre. Der Anteil der in Deutschland Geborenen im Alter von unter einem Jahr betrug 17,5 % = 25.879 Menschen.
Die Mehrheit der Antragstellenden insgesamt war männlich; betrachtet man die Staatsangehörigkeiten separat, so beläuft sich der Anteil weiblicher Antragstellender aus Eritrea auf 52,3 % und aus Somalia 50,2 % (S. 20, 21).
1.826 Menschen wurden aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung als Geflüchtete anerkannt. (vgl. S. 44)
Insgesamt wurden im Jahr 2021 Asylverfahren von rund 150.000 Personen entschieden. (S. 36).
Lesen Sie hier: Bundesamt in Zahlen 2021
2022
In 2022 haben 244.132 Menschen einen Asylantrag gestellt, davon waren 217.774 Erstanträge und 26.358 Folgeanträge. Im Vergleich zum Jahr 2021 (164.924 Personen) erhöhte sich die Zahl der Asylgesuche im Jahr 2022 um 53,1 Prozent. Bei den meisten Antragstellenden (70.976) handelte es sich 2022 um syrische Staatsangehörige, es folgten Menschen aus Afghanistan (36.358), der Türkei (23.938) und dem Irak (15.175).
Die Zahl der Erstanträge ist im Vergleich zum Vorjahr (148.233 Personen) um 46,9 Prozent gestiegen.
Die Zahl der Folgeanträge (26.358 Personen) sank im Vergleich zum Jahr 2021 (42.583 Personen) um 38,1 Prozent.
Es wurden insgesamt 228.673 Entscheidungen über Asylanträge getroffen, 40.911 Menschen erhielten die Rechtsstellung als „Flüchtling“ zuerkannt, 49.330 Asylanträge wurden abgelehnt. Bei 30.020 Menschen bestand ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG.
Lesen Sie hier mehr: Schlüsselzahlen 2022
ausführlich: Das Bundesamt in Zahlen 2022 – Asyl
Krieg in der Ukraine
Vor Kriegsbeginn lebten 44 Millionen Menschen in der Ukraine. Seit Kriegsbeginn am 24.02.2022 sind bis Ende Februar etwa 19 Millionen Menschen – überwiegend Frauen und Kinder – geflüchtet (Stand: 07.03.2023). Polen hat mehr als 1,5 Millionen Geflüchtete aufgenommen, es folgen Deutschland (etwas über 1 Million), Tschechien, Italien und Spanien.
vgl. Statista.com (abgerufen 15.02.2023)
Schätzungen zufolge beläuft sich die Zahl der sogenannten Binnenflüchtlinge in der Ukraine auf rund 5,3 Millionen (Stand Januar 2023).
Rund 90 Prozent der Geflüchteten, die aus der Ukraine in die Nachbarländer geflohen sind, sind Frauen und Kinder. Der UNHCR und andere Organisationen haben bereits vor Menschenhandel und (sexueller) Ausbeutung gewarnt. UNHCR und UNICEF haben deshalb in sechs Ländern (Tschechien, Ungarn, Moldau, Polen, Rumänien und Slowakei) sogenannte „Blue Dots“ eingeführt. Dabei handelt es sich um zentrale Anlaufstellen von Schutzdiensten und sichere Orte.
Nach Zählungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (OHCHR) sind bis zum 12. März 2023 mindestens 8.231 Zivilist:innen getötet worden, darunter mindestens 494 Kinder. Zudem wurden bisher mindestens 13.734 verletzte Zivilist:innen, darunter 979 verletzte Kinder, vom OHCHR erfasst.
Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, Geflüchtete aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen und vereinbarten einen „vorübergehenden Schutzstatus“, wonach weder für Ukrainer*innen mit Wohnsitz in der Ukraine, aber auch Ausländer*innen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, einen Aufenthaltstitel benötigen.
Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem Tag des Kriegsbeginns und zunächst bis zum 04. März 2024. Die Betroffenen müssen also nicht befürchten, dass sie sich möglicherweise illegal hier aufhalten.
In Deutschland wurden zwischen Ende Februar 2022 und Mitte Februar 2023 laut Bundesinnenministerium 1.062.029 Geflüchtete aus der Ukraine im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. (Stand: Februar 2023).
Da es aber keine festen Grenzkontrollen an den Binnengrenzen gibt und Ukrainer*innen für 90 Tage ohne Visum einreisen können, wird die tatsächliche Zahl der Geflüchteten bereits viel höher sein.
Laut Ausländerzentralregister (AZR) leben die meisten Geflüchteten aus der Ukraine in folgenden Bundesländern (Stand Februar 2023).*
- Nordrhein-Westfalen: 224.145 Personen
- Bayern: 151.696 Personen
- Baden-Württemberg: 136.004 Personen
- Niedersachsen: 110.501 Personen
- Hessen: 81.237 Personen
(* Quelle: Mediendienst Integration)
Ausführliche Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine finden Sie im „Mediendienst Integration“
Die Anzahl der individuell gezählten Geflüchteten in Europa liegt bei etwas über acht Millionen.
Spendenmöglichkeiten
Hier finden Sie eine Übersicht von Hilfsorganisationen
Mehr Informationen
Die neue Website der Europäischen Kommission informiert alle die, die flüchten wollen oder bereits geflüchtet sind, über ihre Rechte in der EU bei Ankunft und „Weiterreise“.
Neue Zahlen aus 2023
Das Bundesamt hat im Februar 2023 24.027 Erstanträge entgegengenommen. Gegenüber dem Vormonat (Januar 2023 29.072 Erstanträge) sank die Anzahl um 17,4 %. Im Vorjahr (Februar 2022) waren es 13.915 Erstanträge, das bedeutet einen Anstieg der Antragszahlen um 72,7 %.
Die meisten Erstanträge stammen im Januar 2023 aus den drei Ländern Syrien mit 6.505 Erstanträgen = 27,1 % (Vormonat: 9.011 Erstanträge = – 27,8 %), gefolgt von Afghanistan mit 4.925 Erstanträgen = 20,5 % (Vormonat 5.784 Erstanträge = – 14,9 %) und der Türkei mit 3.684 Erstanträgen = 12,8 % (Vormonat 3.684 Erstanträge = – 16,7 %). Im Dezember lag der Iran auf Rang 4 mit 948 Erstanträgen = 3,9 %, die Russische Föderation mit 731 Erstanträgen (3,0 %) auf Rang 7.
Somit entfallen etwa drei Fünftel (60,3 % bzw. 14.498 Erstanträge) aller in diesem Monat gestellten Erstanträge auf die ersten drei Staatsangehörigkeiten.
Im Februar 2023 macht die Kategorie „Sonstige“ mit 5.074 Erstanträgen 21,1 % der Gesamtzahl aus. Offenbar handelt es sich um Antragstellende aus einer Vielzahl von Ländern, die nicht zu den bekannten Krisengebieten zählen, und nicht einzeln aufgeführt werden (können).
11,3 % (= 6.160) der Asylerstantragstellenden waren von Januar bis Februar 2023 Kinder im Alter unter vier Jahren. 3.580 (6,6 %) der Erstantragsstellenden waren in diesem Zeitraum in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Wurden in den Monaten Januar und Februar 2023 4.469 Folgeanträge registriert, waren es im Vergleichszeitraum 2022 4.400 = Anstieg um 1,6 %. Im Vergleich zum Vormonat Februar 2022 (1.954 Folgeanträge) ist die Anzahl um 8,6 % auf 2.122 gestiegen. Der Anteil der Folgeanträge an allen Asylanträgen liegt im Februar 2023 bei 8,1 %.
71,7 % (38.973) der einen Asylerstantrag stellenden Menschen waren im Zeitraum Januar bis Februar 2023 jünger als 30 Jahre, 29,1 % (15.790) minderjährig. Kinder bis unter 4 Jahre (6.160) mit einem Anteil von 11,3 % sind die drittgrößte Gruppe nach den 18- bis unter 25-Jährigen (14.115) mit 26,0 % und den 25- bis unter 30-Jährigen (9.068). Die 30- bis unter 35-Jährigen (5.876) nehmen mit 10,8 % Platz 4 ein.
Resettlement-Programm der EU
Die Europäische Union hat für besonders schutzbedürftige Personen das sogenannte „Resettlement-Programm“ ins Leben gerufen. Als schutzbedürftig gelten besonders Familien mit kleinen Kindern, Alleinerziehende oder Personen mit besonderem medizinischen Hilfsbedarf, denen es aufgrund politischer Umbrüche oder kriegerischen Auseinandersetzungen nicht möglich ist, in Erstzufluchtsländern wie Libyen oder Jemen zu leben. Deutschland nimmt seit 2012 Resettlement-Geflüchtete auf.
Europaweit sollten bis Oktober 2019 50.000 Resettlement-Plätze geschaffen werden.
Seit dem Start des deutschen Resettlement-Programms 2012 sind Menschen aus den Zufluchtsstaaten Tunesien, Türkei, Indonesien, Syrien, Ägypten und dem Sudan aufgenommen worden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat im Juli 2018 entschieden, dass bis zu 300 Menschen mit syrischer, irakischer, eritreischer oder somalischer Staatsangehörigkeit, oder Palästinensern, die von Libyen nach Niger evakuiert wurden, im Rahmen von Resettlement (§ 23 Abs. 4 AufenthG) aufgenommen werden.
Im Frühjahr 2020 hat das Innenministerium aufgrund der Corona-Pandemie die Resettlement-Programme gestoppt. Asylbewerber/-innen an den EU-Außengrenzen sollten nicht abgewiesen werden, berichtete die tagesschau am 28.03.2020.
Verteilung innerhalb von Deutschland
Weltweit sind im ersten Halbjahr 2022 103 Millionen Menschen auf der Flucht, das sind 13,6 Millionen Menschen mehr als noch Ende 2021 (+ 15 %). Das sind mehr als doppelt so viele Menschen wie vor etwa zehn Jahren. Hauptgrund für diesen Anstieg ist der russische Angriff auf die Ukraine. Rund 42 % der Geflüchteten sind Kinder unter 18 Jahren. (Stand 1. Halbjahr 2022)
Die Zahl der registrierten Asylsuchenden in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken von 890.000 in 2015 auf 280.000 in 2016. Die Zahlen für diese beiden Länder basieren noch auf dem EASY-System (IT-Anwendung zur Erstverteilung Asylbegehrender auf die Bundesländer) Die zentrale Erfassung gibt es erst seit 2017: In diesem Jahr waren es 186.644 Menschen. Zwischen Januar und April 2018 gab es 54.790 Registrierungen. Seit Mitte 2018 wird die Zahl der registrierten Asylsuchenden nicht mehr veröffentlicht.
Neu ist, dass der Anteil der Frauen unter den Geflüchteten, die einen Asylantrag gestellt haben, steigt. Ihr Anteil lag 2019 bei über 43,5 %, während es im ganzen Jahr 2015 noch rund 30 % waren. Im Jahr 2020 waren es 42,1 %, in 2021 dagegen wiederum nur 40,9 % und im Zeitraum Januar – Oktober 2022 liegt der Frauenanteil beim Tiefstwert 34,3 %.
Spiegel online vom 16.08.2021 „Warum wir eine Frauenquote bei Geflüchteten brauchen“
Auf europäischer Ebene wird über einen gerechten Schlüssel zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden diskutiert. In Deutschland existiert ein solcher Schlüssel, nach dem die eintreffenden Asylsuchenden auf die Bundesländer verteilt werden – der sogenannte Königsteiner Schlüssel. Die Verteilungsquoten werden jedes Jahr beruhend auf den aktuellen Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl neu berechnet. Sie erfolgen für die Asylsuchenden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (vgtl. § 45 AsylG, § 47 i.V.m. § 46 AsylG). Nach § 52 AsylG werden die Asylsuchenden, die nicht zum Wohnen in der Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, jedoch zum Teil auf die Quote angerechnet (§ 52 AsylG).
Für NRW lag die Verteilungsquote für 2019 bei 21,09 %. Darauf folgte Bayern mit 15,56 %, Baden-Württemberg mit 13,01 % und Hessen mit 7,44 %. Für Thüringen lautete die Quote 2,65 %, das Saarland hatte die geringste Aufnahmequote mit 1,20 %.
2020 erfolgte keine Veröffentlichung des Königsteiner Schlüssels.
Der Königsteiner Schlüssel für die Quotenverteilung in den Jahren 2021 und 2022 liegt bei 21,08 % in NRW, Bayern mit 15,56 %, Baden-Württemberg mit 13,04 %, gefolgt von Hessen mit 7,43 %. Bremen hatte die geringste Aufnahmequote von 0,95 %, gefolgt vom Saarland mit 1,19 % und Mecklenburg-Vorpommern mit 1,98 %.
Unterbringung als Verwaltungsakt
Die Geflüchteten haben bei der Wahl des Unterbringungsortes und der -form kein Mitspracherecht. Die Aufnahme und Verteilung ist ein Verwaltungsakt, der sich an den vorgegebenen Quoten orientiert. Zunächst erfolgt die Unterbringung in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE), in denen Asylsuchende nach der gesetzlichen Vorgabe bis zu drei Monaten verpflichtend bleiben. Diese Einrichtungen werden vom Land betrieben. Danach erfolgt – auf der Grundlage einer Quotenregelung, die sich im wesentlichen an der Bevölkerungsstärke orientiert– die Zuweisung an die einzelnen Kommunen, die nun für die Unterbringung verantwortlich sind.
Laut Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) sollen Asylbewerber, die nicht mehr in den Aufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen, „in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden“, § 53 (1). Allerdings ist diese Vorgabe nicht verpflichtend, da sowohl „das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers“ (ebd.) berücksichtigt werden sollen. Deutschlandweit werden etwa die Hälfte aller Asylbewerber und Geduldeten nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen nicht in Gemeinschaftsunterkünften, sondern in Wohnungen untergebracht. Die Zahlen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern stark – NRW liegt mit einer Quote von rund 50 % im Durchschnitt.
Mindeststandards bei der Unterbringung?
Welche Qualitätsstandards eine Unterbringung für Asylsuchende und Geflüchtete erfüllen muss, ist nicht einheitlich geregelt. So sind z.B. Größe, Beschaffenheit oder Ausstattung der Erstaufnahmeeinrichtung nicht im AsylVfG festgelegt. Die Regelungen auf Länderebene variieren. In vielen Bundesländern fehlen Vorgaben für Mindeststandards oder es handelt sich nur um Empfehlungen.
Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften führt für die Geflüchteten generell zum Verlust der Privatsphäre. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen die Unterkünfte von nicht-staatlichen Organisationen betrieben werden, ohne dass eine ausreichende Kontrolle sichergestellt ist.
Pro Asyl kommt in einer umfassenden Studie zur Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland zu dem Schluss, dass „in allen Bundesländern Defizite bestehen. So gibt es in keinem Bundesland eine systematische, gesetzlich geregelte Heimaufsicht oder ein Zertifizierungssystem, wie wir es etwa aus dem Bereich der Pflege- oder Kinderheime kennen.“
Unterkünfte in Zeiten von Corona
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind immer wieder Unterkünfte Geflüchteter betroffen. Hier muss dringend für geringere Belegung gesorgt werden, fordern Flüchtlingsverbände. In Baden-Württemberg wurde daher kurzfristig bei Karlsruhe eine neue Erstaufnahmeeinrichtung geschaffen, Nordrhein-Westfalen hat vormals geschlossene Unterkünfte wieder geöffnet und versucht, Raum in Jugendherbergen zu schaffen. Dennoch gab es zwischenzeitlich mehrere Krankheitsausbrüche.
Das Problem tauche verschärft in den großen Aufnahmezentren auf, so die Flüchtlingsverbände. Denn Geflüchtete, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind oder die abgelehnt wurden, müssen grundsätzlich 18 Monate in den Sammelunterkünften der Bundesländern bleiben. Erst danach kommt die Verlegung in kleinere Unterkünfte in Betracht.
Asyl: Verfahren und Entscheidung
- Als erster Schritt in einem Asylverfahren werden in der Erstaufnahmeeinrichtung die Personendaten erfasst und der/die Bewerber_in erhält eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung.
- Im zweiten Schritt kann der Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Dafür ist es nötig, dass der/die Antragsteller_in persönlich erscheint.
Das BAMF entscheidet nach Eingang eines Asylantrages zunächst, ob überhaupt ein Asylverfahren durchgeführt wird. Ein großer Teil der Asylanträge wird gar nicht inhaltlich geprüft, z.B. weil ein anderer europäischer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Erfolgt eine inhaltliche Begutachtung, wird geprüft, ob es sich um eine staatliche Verfolgung handelt – laut Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen nur politisch Verfolgte Asyl. Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind keine zulässigen Gründe für die Gewährung von Asyl. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anerkennung als Asylberechtige/Asylberechtiger bei einer Einreise über einen als sicher eingestuften Drittstaat.
Quelle: © bpb, Bundeszentrale für politische Bildung, Asylverfahren in Deutschland, http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/227451/das-asylverfahren-in-deutschland?p=all vom 28.06.2018
Der Flyer „Erstorientierung für Asylsuchende“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll Geflüchteten und ehrenamtlich Engagierten einen ersten Leitfaden für das Leben in Deutschland liefern. Er zeigt etwa schrittweise die wichtigsten Stationen im Ablauf des Asylverfahrens, die ein Asylsuchender unbedingt durchlaufen muss. Der Flyer steht auf Deutsch, Englisch und in den Sprachen Arabisch, Dari, Farsi und Tigrinya zum Download zur Verfügung.
Ende Februar 2023 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 157.495, das sind 5,8 % mehr als im Vormonat (148.899). Im Februar 2023 wurden Asylverfahren von 20.642 Menschen (18.416 Erst- und 2.226 Folgeanträge) entschieden. Die meisten Entscheidungen wurden für Syrien (7.059) und Afghanistan (4.080) getroffen. Im Vergleich zum Vormonat (21.887 Entscheidungen) sank die Zahl der Entscheidungen um 5,7 %, im Vergleich zum Vorjahreswert (Februar 2022: 16.132 Entscheidungen) hat sie sich um 28,0 % erhöht.
Die Anerkennungsquote durch das BAMF ist relativ gering: Von Januar bis Februar 2023 wurden 14,3 % als Geflüchtete (6.093) anerkannt, darunter 0,6 % der Asylsuchenden als Asylberechtigte (260). Beide Personengruppen erhalten zunächst ein auf drei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht. Erst danach entscheidet sich, ob sie dauerhaft bleiben dürfen.
Es gibt darüber hinaus Gründe, warum Asylsuchende nicht ausgewiesen bzw. geduldet werden. Darunter fallen alle diejenigen, die nicht als Flüchtlinge anerkannt, aber trotzdem als schutzbedürftig eingestuft werden, weil ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht (subsidiärer Schutz).
Als unbegründet wurden die Anträge von 8.929 Menschen (21,0 %) abgewiesen. Bei 4.903 (11,5 %) wurde ein Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG festgestellt.
In den ersten zwei Monaten 2023 liegt die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten (Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz gemäß § 4 Abs. 1 AsylG und Abschiebungsverbot gem. § 60 Abs. 5 o. 7 AufenthG) bei 51,5 % (21.857 positive Entscheidungen von insgesamt 42.466).
Übersicht über die Schutzoptionen
Ausführliche Informationen können Sie den aktuellen Zahlen des BAMF für Februar 2023 entnehmen.*
Die Zahl der Entscheidungen im Dublin-Verfahren belief sich im Februar 2023 auf 3.372, das sind 16,3 % aller Entscheidungen über Asylanträge.
Das Dublin-Verfahren soll dazu führen, dass jeder Asylantrag innerhalb der Europäischen Union (nur) einmal geprüft wird. Geregelt ist das Verfahren durch die europäische „Dublin-III-Verordnung“ (EU-Verordnung Nr. 640/2013), die in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island Anwendung findet.
Im Widerrufsprüfverfahren wurden im Februar 2023 insgesamt 1.649 Entscheidungen (Januar 2023: 1.526) getroffen. Die meisten Entscheidungen betrafen Staatsangehörige aus Syrien (1.395 Entscheidungen), dem Irak (378 Entscheidungen) und Afghanistan (310 Entscheidungen). Die Widerrufsquote liegt für das bisherige Jahr 2023 bei 10,0 % (317 Entscheidungen von insgesamt 3.176).
Am 28. Februar 2023 waren noch 114.098 Widerrufsprüfverfahren anhängig.
*Die monatlich erscheinenden aktuellen Zahlen des BAMF sind Quelle der „Daten und Fakten“ dieser Website.