Daten und Fakten für Nordrhein-Westfalen

Montage Fotos von Gesichtern

Ende Juni 2022 lebten im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 18.077.762 Menschen erstmals seit 2006 wieder mehr als 18 Millionen Menschen.

Dazu zählen 2,75 Millionen Ausländer, also Personen, die sich in Deutschland aufhalten, jedoch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Stand: 2020). Das sind etwa 15 Prozent der Gesamtbevölkerung in NRW.

Die Zahl der Geflüchteten, die NRW aufnimmt und unterbringt, richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel und belief sich 2019 für Nordrhein-Westfalen auf ca. 21 % (genau: 21.07592 %), es wurden 29.500 Erstanträge gestellt, das sind in Prozent 19,9 (genau: 19,90110 %).

Im Zeitraum Januar – Februar 2024 verzeichnet Nordrhein-Westfalen 9.758 Erstanträge und liegt mit 20,7 % erneut auf Platz 1 der Bundesländer. Bayern schließt mit 7.821 Erstanträgen (16,6 %) auf, gefolgt von Niedersachsen mit 4.888 (10,4 %) Erstanträgen und Baden-Württemberg mit 4.827 (10,3 %).

Im Jahr 2023 nimmt Nordrhein-Westfalen mit 67.174 Erstanträgen (20,4 %) Platz 1 der Bundesländer ein, gefolgt von Bayern (50.389 Erstanträge = 15,3 %), Baden-Württemberg (39.929 Erstanträge = 12,1 %) und Niedersachsen (32.448 Erstanträge = 9,9 %).

Seit dem Beginn des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine wurden zusätzlich insgesamt 227.061 Schutzsuchende aus der Ukraine in Nordrhein-Westfalen aufgenommen (Stand: 5. März 2023).

vgl. Land NRW vom 14. März 2023

Im Jahr 2022 hat Nordrhein-Westfalen mit 42.859 (19,7 %) die meisten Erstanträge zu verzeichnen, gefolgt von Bayern (28.944 = 13,3 %) und Baden-Württemberg (25.481 = 11,7 %) Niedersachsen (21.281 = 9,8 %) nimmt vor Hessen (20.732 = 9,5 %) Platz 4 ein.

Im Jahr 2021 haben Nordrhein-Westfalen an oberster Stelle mit 29.500 Erstanträgen (19,9 %), Bayern mit 20.089 (13,6 %) und Baden-Württemberg mit 17.055 (11,5 %) die meisten Asylerstanträge entgegengenommen.

So sah die Reihenfolge auch 2020 aus: Nordrhein-Westfalen führt mit 21.875 (21,3 %), Bayern folgt mit 12.346 (12,0 %) Asylerstanträgen, Baden-Württemberg schließt mit 11.567 (11,3 %) Erstanträgen auf, gefolgt von Niedersachsen mit 10.994 Erstantragszahlen (10,7 %).

Zahlen zu bewegten Zeiten

Im Jahr 2015 wurden nach dem Königsteiner Schlüssel in Nordrhein-Westfalen etwas mehr als 20 Prozent (2016: 21.2 %) aller in Deutschland Asylsuchenden untergebracht. In 2015 war NRW laut Auskunft des Innenministeriums für die Versorgung und Unterbringung von mehr als 330.000 geflüchteten Menschen verantwortlich. Das waren annähernd 6.300 Asylsuchende pro Woche. Über das sogenannte EASY-System des Bundes wurden NRW 230.000 Asylsuchende zugewiesen. Im Jahr 2016 waren es weitere rund 71.000 Menschen. 2017 wurden NRW bisher (Stand: 27. März 2017) rund 8.200 Asylsuchende gemäß Königsteiner Schlüssel (21.144 %) zugewiesen. Pro Woche kommen circa 1.150 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen, rund ein Viertel von ihnen aus Syrien.

Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer. 2015 haben 77.223 Menschen Asylanträge in Nordrhein-Westfalen gestellt, im Jahr 2016 waren es 203.129 Menschen, 196.734 haben Erstanträge, 6.395 Folgeanträge gestellt. 2017 wurden 59.666 Anträge gestellt, davon 53.343 Erst- und 6.323 Folgeanträge.

2018 wurden in NRW 45.025 Anträge auf Asyl erfasst, davon 35.579 Erst- und 5.446 Folgeanträge.

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Zuständig

In NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg die zentrale Aufsichtsbehörde für die Unterkünfte und für die Verteilung der Geflüchteten auf die Kreise und Kommunen zuständig. Die Einrichtungen zur Unterbringung unterliegen den fünf Bezirksregierungen in NRW.

Anfang Januar 2024 nahm die Unterkunft auf dem ehemaligen Kasernengelände „Princess Royal Barracks“ in Gütersloh ihren Betrieb auf.  Zu Beginn werden 50 Geflüchtete, später sollten 800 dort untergebracht werden.

Zuerst nach Bochum

Im Dezember 2017 wurde die Verteilung von ankommenden Flüchtlingen in NRW neu organisiert. Geflüchtete müssen zunächst die neu gegründete Landeserstaufnahme (LEA) in Bochum ansteuern. Anschließend werden sie auf die acht Erstaufnahmeeinrichtungen im Land verteilt.

Die Aufenthaltsdauer der Geflüchteten soll nur wenige Stunden betragen. Alle Geflüchteten, die in NRW bleiben,  werden nach ihrem Aufenthalt in der LEA Bochum in eine der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (Bielefeld, Bonn, Dortmund, Essen, Mönchengladbach, Münster, Unna sowie im Kreis Siegen-Wittgenstein) weitergeleitet.

Bochum ist als Provisorium an den Start gegangen. Der Umbau der ehemaligen Polizeikaserne, die genutzt werden soll, war nach mehreren Verzögerungen für den Sommer 2018 geplant, der Abschluss der Arbeiten steht offenbar auch im Dezember noch aus. Pro Tag sollen rund 850 Geflüchtete betreut werden, später sollen es bis zu 1.600 Personen täglich sein. Allerdings schwankt der Andrang erheblich: von fünf bis 150 Menschen, die durchschnittlich fünf bis sechs Stunden in der LEA verbleiben.

Als Beispiel: Anzahl der in der LEA angekommenen und in NRW verbleibenden erstmals Asylbegehrenden: am 06.11.2020 zehn Menschen, am 07.11. keiner, am 08.11. neun und am 09.11. sechsundfünfzig.

*Quelle: Bezirksregierung Arnsberg https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/integration_migration/fluechtlinge_in_nrw/index.php vom 10.11.2020.

Vorgesehen ist, dass Geflüchtete in NRW auch nur wenige Tage in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbringen, wo sie auch registriert werden. Anschließend werden sie in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) betreut. Der Aufenthalt in diesen ZUE soll einige Wochen dauern. Danach werden die Geflüchteten auf die Kommunen verteilt.

Im Oktober 2019 reduzierte Nordrhein-Westfalen die aktiv betriebenen Plätze in den landeseigenen Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) für Geflüchtete von rund 25.000 auf knapp 20.000.

Die folgenden Unterbringungs- sowie Stand-by-Einrichtungen werden geschlossen:

  • Regierungsbezirk Arnsberg: ZUE Rüthen, ZUE Bochum (Stand-By), ZUE Bad Laasphe (Stand-By)
  • Regierungsbezirk Detmold: ZUE Oerlinghausen
  • Regierungsbezirk Düsseldorf: ZUE Niederkrüchten, ZUE Wuppertal IV
  • Regierungsbezirk Köln: ZUE Kall
  • Regierungsbezirk Münster: ZUE Bottrop (Stand-By)

Seit 2014 Qualitätsstandards in NRW

In den Unterkünften für Geflüchtete in NRW gelten seit Oktober 2014 einheitliche Qualitätsstandards, die für die Zentralen Unterbringungseinrichtungen im Regelbetrieb landesweit verbindlich festgeschrieben wurden. Aufgrund der stark gestiegenen Zahl von Geflüchteten musste allerdings eine Vielzahl von provisorischen Unterkünften eingerichtet werden. Die Qualitätsvorgaben für die Einrichtung von Notunterkünften entsprechen den Vorgaben für die bisherigen Zentralen Unterbringungseinrichtungen. Ausnahmen sind bei kurzfristigen Provisorien möglich, die aber nicht länger als drei Monate betrieben werden dürfen.

Die verbindlichen Qualitätsstandards umfassen u.a. Regelungen zur Qualifikation der Heimleitung, zum Personalschlüssel, zur Möblierung, Reinigung, technischen Wartung sowie zur Bewachung und zum Pfortendienst. Die Einrichtungen sind zudem verpflichtet, ein „Info-Center“ oder eine „Rezeption“ als Anlaufstelle einzurichten, worüber auch die Zuweisung auf die Zimmer unter Berücksichtigung von Nationalitäten und familiären Bindungen erfolgt. Falls nötig, sollen gesonderte Bereiche für Frauen eingerichtet werden.

Vorgeschrieben ist die Bereitstellung von Baby- und Kleinkindverpflegung, Umstandskleidung und Babyausstattungen. Zudem muss die Betreuung der in der Einrichtung lebenden Kinder sowie deren Eltern – etwa in Form von Familien- und Erziehungsberatung – gewährleistet werden. Um eine Betreuung rund um die Uhr sicherzustellen, muss eine verantwortliche Betreuungsperson auch nachts und an Wochenenden anwesend oder zumindest erreichbar sein.

Unterbringung und Corona

Immer wieder hört man von Corona-Ausbrüchen in den Unterkünften Geflüchteter. Das Zusammenleben auf engem Raum begünstigt das Infektionsrisiko.

Nordrhein-Westfalen hat daher vormals geschlossene Unterkünfte wieder geöffnet und versucht, Raum in Jugendherbergen zu schaffen. Dennoch gab es zwischenzeitlich mehrere Krankheitsausbrüche.

2020 – „Flüchtlingscamp“ Moria auf Lesbos

Nach dem Feuer in der Unterbringung Moria erklärt sich NRW bereit, „im Rahmen einer europäischen Lösung“ bis zu 1.000 Geflüchtete aufzunehmen.

Das Lager Moria war durch einen Großbrand Anfang September 2020 nahezu vollständig zerstört worden. Die griechische Regierung geht von Brandstiftung aus. Moria galt mit etwa 12.600 Bewohnerinnen und Bewohnern, die nun alle obdachlos sind, als das größte Lager für Geflüchtete in Europa. Seit Jahren wird die Situation vor Ort heftig kritisiert.

vgl. tagesspiegel.de vom 09.09.2020

2021 – Nach dem Vormarsch der Taliban in Afghanistan

Nach 20 Jahren herrschen die militant-islamistischen Taliban wieder in Afghanistan. Ein Sprecher der Gruppe versicherte, dass sie keine Racheakte beabsichtigten, doch leben viele Menschen jetzt in Todesangst. Das gilt insbesondere für Afghan*innen, die als Ortskräfte gearbeitet haben oder sich für ein demokratisches Afghanistan engagierten.

Das Land NRW hatte neben 800 Plätzen für Ortskräfte weitere 1.000 Plätze für besonders bedrohte Frauen zur Verfügung gestellt, wie der Kölner Stadt-Anzeiger am 18. August 2021 berichtete.

Beim Evakuierungseinsatz der Bundeswehr sollten zunächst wohl rund 10.000 Menschen nach Deutschland ausgeflogen werden. Zudem wurde eine wachsende Anzahl von Geflüchteten erwartet.

tagesschau.de vom 16.08.2021

2022 – Krieg in der Ukraine

Viele Geflüchtete aus der Ukraine erhielten bislang eine Unterkunft bei Freunden oder Verwandten. Mit zunehmender Zahl der geflüchteten Menschen steigt auch die Zahl derjenigen, die in den Erstaufnahmestellen des Landes unterkommen, so etwa in Unna-Massen. Bislang sind dort 30 Menschen aus der Ukraine untergebracht.

Laut Integrationsminister Joachim Stamp ( Mitte 2017 bis Mitte 2022) seien etwa 4.000 Plätze in Unterkünften direkt verfügbar, so der WDR. Stamp habe geäußert, dass die Zahl sich aber „leicht“ auf 10.000 steigern ließe. Dennoch sollten die Landeseinrichtungen nur als „Puffer“ für die Unterbringung der Menschen in Kommunen dienen.

Die Ankommenden aus der Ukraine sollen nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder und Kommunen verteilt werden.

Erfahren Sie mehr im Beitrag des WDR

Wie die Situation bis September 2022 aussieht, können Sie den „Lageberichten“ des Integrationsministeriums NRW entnehmen. (Nach September 2022 wurden die „Lageberichte“ nicht weiter aktualisiert.)

Laut Ausländerzentralregister (AZR) leben die meisten Geflüchteten aus der Ukraine in folgenden Bundesländern (Zahlen aufgerundet, Stand November 2022).*

  • Nordrhein-Westfalen: 219.000
  • Bayern: 149.000 Personen
  • Baden-Württemberg: 131.000
  • Niedersachsen: 109.000
  • Hessen: 80.000

(* Quelle: Mediendienst Integration vom 17.11.2022)

Landesgewaltschutzkonzept seit 2017

Seit Frühling 2017 gilt in NRW das Landesgewaltschutzkonzept, das von allen Zentralen Unterbringungseinrichtungen umgesetzt wird und auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechend gilt. Das Konzept soll verbindliche Leitlinien vermitteln und wird konkret auf die Situation vor Ort abgestimmt.

Erarbeitet wurde es in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen aus dem Bereich der Flüchtlingshilfe, der Frauen- und Mädchenhilfeinfrastruktur, der Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben und Schwule in NRW sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Übergriffe von rechts

Laut Verfassungsbericht des Landes NRW ist die „Flüchtlingssituation“ das bestimmende Thema im gesamten Rechtsextremismus. Deutliches Zeichen dafür ist die Zunahme der Übergriffe auf Unterkünfte für Geflüchtete. Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten gegen Geflüchtete und deren Unterkünfte hat sich 2015 in NRW gegenüber dem Vorjahr mehr als verachtfacht. Im Jahr 2015 waren es 214 solcher Übergriffe, 2014 lag die Zahl bei 25.

Die Landesregierung hat im April 2018 beschlossen, das Aufnahmesystem zur Steuerung von asylsuchenden Geflüchteten in Nordrhein-Westfalen umzustellen. Der zugrundeliegende Stufenplan soll in drei Schritten umgesetzt werden und dazu führen, den Kommunen in NRW möglichst nur noch „anerkannte Flüchtlinge“ oder Personen mit „guter Bleibeperspektive“ zuzuweisen.

"Asyl-Stufenplan" 2018 der Landesregierung NRW

  • Stufe 1 (kurzfristige Schritte)
    Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens gem. § 30a AsylG durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Rückführungen der Personen aus Landeseinrichtungen
    Rücküberstellung von Asylsuchenden im Dublin-Verfahren aus Landeseinrichtungen in einzelne EU-Staaten Verlängerung der Aufenthaltszeiten für Asylsuchende mit ungeklärter Bleibeperspektive von drei auf bis zu sechs Monate
    Außerhalb des beschleunigten Verfahrens (§ 30 a AsylG): Zuweisung von Familien mit minderjährigen Kindern im vierten Aufenthaltsmonat in die Kommunen – sofern Rückführung, freiwillige Ausreise bzw. Überstellung nach Dublin-Verfahren innerhalb weiterer zwei Monate nicht zu erwarten ist
  • Stufe 2 (rechtliche und organisatorische Vorbereitung notwendig)
    Schaffung einer landesrechtlichen Regelung zur Verlängerung der Aufenthaltszeit in Landeseinrichtungen auf bis zu 24 Monate auf Grundlage von §47 Abs. 1b AsylG bei offensichtlich unbegründeten oder unzulässigen Asylanträgen
    Schrittweise Einbeziehung weiterer Herkunftsländer (Armenien und Aserbaidschan) in ein beschleunigtes Verfahren und Rückführung aus den Landeseinrichtungen
  • Stufe 3 (Aufbau notwendiger Strukturen auf Landesebene notwendig)
    Betrieb Zentraler Ausländerbehörden (ZAB) in allen fünf Regierungsbezirken (es bestehen bereits drei ZAB in Dortmund, Köln und Bielefeld)
    Ausbau der Rücküberstellungen aus Landeseinrichtungen im Dublin-Verfahren in Abstimmung mit dem Bund Ausbau der Rückführungen aus den Landeseinrichtungen

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Wir in NRW – Das Landesportal, https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/fluechtlingsminister-stamp-kabinett-beschliesst-asyl-stufenplan-zur-entlastung-der vom 02.07.2018.

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