Daten & Fakten für Thüringen
Im Jahr 2014 betrug der Anteil der ausländischen Mitbürger_innen in Thüringen 2.5 %. Das waren etwas mehr als 56.000 Menschen.
2015 haben 14.733 Menschen in Thüringen Asyl gesucht. Dabei handelte es sich um 13.455 Erst- und 1.278 Folgeanträge. Die meisten anerkannten Flüchtlinge kamen aus Syrien, die Anerkennungsquote betrug in Thüringen mehr als 96 Prozent. Weitere anerkannte Flüchtlingsländer waren der Irak und Eritrea mit ähnlich hohen Quoten. Im ersten Quartal 2015 suchten 2.561 Menschen in Thüringen Asyl, im ersten Quartal des Vorjahres betrug die Zahl der Geflüchteten 868. Zum Vergleich: Im Januar 2016 wurden in Thüringen 2.178 Asylanträge gestellt, 2.127 davon waren Erst-, 51 Folgeanträge. Im Februar 2016 sehen die Zahlen so aus: 4.232 Menschen haben insgesamt in Thüringen Asylanträge gestellt, 4.106 als Erst-, 126 als Folgeanträge. Im ersten Halbjahr 2016 haben knapp 13.000 Menschen Asylanträge in Thüringen gestellt. Etwa jeder fünfte wurde abgelehnt. Einen Antrag auf die sogenannte freiwillige Ausreise stellten im ersten Halbjahr 1.303 Menschen, 334 wurden abgeschoben. Im Jahr 2016 wurden 16.044 Asylanträge gestellt, 15.422 Erst-, 622 Folgeanträge, 2017 waren es 6.030 Asylanträge (5.040 Erst-, 990 Folgeanträge). Januar bis April 2018 wurden in Thüringen 1.808 Anträge auf Asyl erfasst, davon waren 1.595 Erst- und 213 Folgeanträge.
Blick zurück
Am 5. September 2015 war ein erster Zug mit Geflüchteten aus Ungarn mit 569 Menschen im thüringischen Saalfeld angekommen. Ein Jahr danach warten noch rund 21.000 Menschen auf die Bearbeitung ihrer Asylanträge. Fast die Hälfte von ihnen stammt aus Syrien, ein Viertel aus Afghanistan, ein Fünftel aus dem Irak. Insgesamt suchten ab September 2015 bis Jahresende rund 20.000 Menschen in Thüringen Schutz.
Der Freistaat Thüringen hatte im Jahr 2017 auf der Grundlage des „Königsteiner Schlüssels“ 2,69 % der nach Deutschland Geflüchteten aufzunehmen. Mit dieser Verteilungsquote liegt Thüringen als Schlusslicht hinter Schleswig-Holstein mit 3,90 %. Die bisherige Quote gilt solange, bis die Quote für 2018 von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) veröffentlicht worden ist.
Erstaufnahmeeinrichtungen werden geschlossen
Hieß es lange Zeit „Erstaufnahmeeinrichtungen“ dringend gesucht, sollten (September 2016) acht von zehn Erstaufnahmeeinrichtungen mittelfristig geschlossen werden. Grund war die stark gesunkene Anzahl geflüchteter Menschen. In der Erstaufnahme in Suhl lebten im September 2016 58 Geflüchtete in Gera waren es ca. 440. Ein Beispiel, um den Rückgang zu verdeutlichen: Im Juni registrierten die Behörden 341 neu angekommene Asylbewerber in Thüringen, zur Spitzenzeit im vergangenen November waren es fast 6.000. Da seit Monaten die Anzahl von ca. 300 Geflücheteten, die nach Thüringen kommen, konstant ist, werden nun Suhl und Gera per Kabinettsvorlage (Ende April 2017) dauerhaft festgeschrieben.
In der Regel spätestens nach drei Monaten werden die Geflüchteten, über deren Asylantrag noch nicht entschieden ist, einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt in Thüringen zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber oder in Wohnungen zugewiesen. Die Verteilung auf die Kommunen erfolgt nach der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung (ThürFlüVertVO). Die meisten Geflüchteten nehmen demnach die Stadt Erfurt (9,5 %) und der Landkreis Gotha (6,3 %) auf. Für die Unterkunft der Asylsuchenden ist der Landkreis zuständig. Die Unterkunftskosten (einschließlich Ausstattung mit dem Notwendigsten) trägt der Landkreis und bekommt hierfür eine Erstattung vom Land. Die Einrichtung der Wohnung bleibt im Eigentum des Landkreises.
Auf die lange Bank: Gesundheitskarte für Geflüchtete
Lange wurde in Thüringen um die Details der Gesundheitskarte gestritten. Eineinviertel Jahr, nachdem der notwendige Rechtsrahmen geschaffen wurde, wurde die elektronische Gesundheitskarte ab 01.01.2017 eingeführt. Sie gilt für Geflüchtete während ihres Asylverfahrens und Menschen, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nur die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen gewährleistet: Daran ändert sich auch mit Einführung der Gesundheitskarte nichts. Doch den Geflüchteten bleibt der Antrag auf Krankenbehandlung bei der Sozialbehörde erspart, sie können sich direkt an einen Arzt bzw. eine Ärztin wenden. Die Krankenkassen rechnen mit dem Land ab.
Soziale Betreuung und Hebammenbegleitung
Die soziale Betreuung und Beratung ausländischer Flüchtlinge ist in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung geregelt und erfolgt durch Sozialarbeiter/ innen im Landratsamt und Sozialbetreuerinnen in den Gemeinschaftsunterkünften.
Was die Hebammenversorgung in Thüringen angeht, so bescheinigt ein Gutachten Engpässe vor allem in Erfurt, Jena, Weimar und Gera. Beim „Runden Tisch Geburtshelfer“ wurde die Betreuung schwangerer Geflüchteter als neue Herausforderung erkannt. Birgit Pelke von der SPD-Landtagsfraktion in Thüringen verwies darauf, in Zusammenarbeit mit Betreuern und Sozialämtern zu ermitteln, welche Bedürfnisse und womöglich Hemmnisse es gebe.