Besteht für ehrenamtlich tätige Hebammen Unfall-Versicherungsschutz?

Nach Auskunft der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) besteht für Hebammen in der Flüchtlingshilfe, die aus eigenem Antrieb privat helfen, keine gesetzlicher Unfallversicherung. Für sie greift die Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse. Ehrenamtlich tätige  Hebammen sollten über eine Kommune (versichert über die Unfallkassen), einen Verband oder einen Verein (sie sind in der Regel bei […]

Nach Auskunft der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) besteht für Hebammen in der Flüchtlingshilfe, die aus eigenem Antrieb privat helfen, keine gesetzlicher Unfallversicherung. Für sie greift die Krankenversicherung oder die gesetzliche Krankenkasse. Ehrenamtlich tätige  Hebammen sollten über eine Kommune (versichert über die Unfallkassen), einen Verband oder einen Verein (sie sind in der Regel bei der BGW gemeldet), der entsprechende Flüchtlingsbetreuung organisiert bzw. verwaltet, ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausführen, damit Unfall-Versicherungsschutz besteht.

Zu diesem Thema haben die BGW aber auch diverse andere Unfallversicherungsträger Stellung bezogen.

Informieren Sie sich hier:

www.bgw-online.de

www.unfallkasse-nrw.de