Können Geflüchtete eigenen Wohnraum mieten?

Nach ihrer Ankunft werden die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterkunftseinrichtungen des Landes NRW untergebracht. Während dieser Zeit ist es für die Flüchtlinge nicht möglich, eine eigene Wohnung anzumieten. Spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in einer der Unterbringungseinrichtungen des Landes werden die Geflüchteten einer der 396 nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden zugewiesen. Hier stellt die […]

Nach ihrer Ankunft werden die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Zentralen Unterkunftseinrichtungen des Landes NRW untergebracht. Während dieser Zeit ist es für die Flüchtlinge nicht möglich, eine eigene Wohnung anzumieten.

Spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in einer der Unterbringungseinrichtungen des Landes werden die Geflüchteten einer der 396 nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden zugewiesen. Hier stellt die Kommune Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften bereit. Die Anmietung einer eigenen Wohnung ist in der Regel erst dann möglich, wenn er vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Schutzbedürftiger anerkannt wurde