Muss ich eine Frau ohne gültige Papiere melden?

Nach § 87 AufenthG unterliegen nur öffentliche Stellen einer Meldepflicht, d.h. sie sind zur Weitergabe von Informationen über illegalisierte Migrant_innen an die Ausländerbehörde verpflichtet. Das trifft nicht auf Privatpersonen zu. Da Hebammen der Schweigepflicht unterliegen, machen sie sich sogar strafbar, wenn sie Daten von Illegalisierten weitergeben. Problematisch kann das bei der Abrechnung von Kosten werden. […]

Nach § 87 AufenthG unterliegen nur öffentliche Stellen einer Meldepflicht, d.h. sie sind zur Weitergabe von Informationen über illegalisierte Migrant_innen an die Ausländerbehörde verpflichtet. Das trifft nicht auf Privatpersonen zu. Da Hebammen der Schweigepflicht unterliegen, machen sie sich sogar strafbar, wenn sie Daten von Illegalisierten weitergeben. Problematisch kann das bei der Abrechnung von Kosten werden. Möglicherweise lässt sich der Aufenthaltsstatus der Hilfesuchenden auch legalisieren. Empfehlen Sie daher Illegalisierten unbedingt, die Hilfe von Flüchtlingsberatungsstellen in Anspruch zu nehmen. Die Beratung kann anonym erfolgen und ist kostenlos.