Sind Hebammen verpflichtet, ein Neugeborenes beim Standesamt zu melden, wenn das die Familie nicht übernimmt?

Das Personenstandsgesetz regelt die Meldepflicht. Institutionen müssen melden. Das gilt für Kliniken und Geburtshäuser gleichermaßen. Allerdings nur die Daten, die sie haben. Sicher haben sie das Geschlecht, in der Regel den Geburtsort und die Zeit. Alle anderen Daten haben sie nur, wenn die Frau sie der Hebamme gibt. Und zur Datengabe ist die Frau nicht […]

Das Personenstandsgesetz regelt die Meldepflicht. Institutionen müssen melden. Das gilt für Kliniken und Geburtshäuser gleichermaßen. Allerdings nur die Daten, die sie haben. Sicher haben sie das Geschlecht, in der Regel den Geburtsort und die Zeit. Alle anderen Daten haben sie nur, wenn die Frau sie der Hebamme gibt. Und zur Datengabe ist die Frau nicht verpflichtet. Bei der Hausgeburt ist es noch ein bisschen einfacher. Die Hebamme muss die Geburt melden. Aber nur, wenn sie weiß, dass die Eltern verhindert sind. Diese Konstellation wird wohl selten vorliegen. Auch dann gilt: Sie muss nur melden, was sie auch weiß. Daten aus dem Pass kann die Hebamme erfragen. Aber sie kann und muss, wenn sie objektiv (im juristischen Sinne) aufklären möchte, der Frau mit dieser Frage auch die Auskunft erteilen, dass die Frau diese Einsichtnahme nicht gestatten muss. Fazit: Hebammen sind zwar in der Meldepflicht. Aber sie sind keine Meldebehörde und schon gar kein verlängerter Arm der Justizbehörde.