Unterliegt ein Dolmetscher/ eine Dolmetscherin der Schweigepflicht?
Dolmetscher unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB). Sie dürfen über Inhalt, Auftraggeber, Ort und Dauer ihres Auftrages nicht sprechen.
Dolmetscher unterliegen den gesetzlichen Regelungen der Schweigepflicht (§§ 203, 204 StGB). Sie dürfen über Inhalt, Auftraggeber, Ort und Dauer ihres Auftrages nicht sprechen.