Was bedeutet die Einführung der Gesundheitskarte für meine Abrechnung?
Der Grundgedanke der Gesundheitskarte für Asylsuchende besteht darin, ihnen in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland einen leichteren und weniger bürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen. Damit soll das bisher übliche Verfahren der Abrechnung über die zuständige Behörde ersetzt werden. Da dies in Bremen seit 2005 (und in Hamburg seit 2012) umgesetzt wurde, […]
Der Grundgedanke der Gesundheitskarte für Asylsuchende besteht darin, ihnen in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland einen leichteren und weniger bürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem zu ermöglichen. Damit soll das bisher übliche Verfahren der Abrechnung über die zuständige Behörde ersetzt werden. Da dies in Bremen seit 2005 (und in Hamburg seit 2012) umgesetzt wurde, ist auch häufig vom Bremer Modell die Rede. Die Landesregierung NRW hat sich Ende August 2015 über die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge mit Krankenkassen und Kommunen auf freiwilliger Basis geeinigt. Die Vereinbarung erfasst nur Flüchtlinge, die die Erstaufnahmeeinrichtungen und
zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes verlassen haben und den Gemeinden zugewiesen wurden. Sie wird voraussichtlich ab Januar 2016 zum Einsatz kommen. Die Rahmenvereinbarung erspart den Kommunen Einzelverhandlungen mit den Kassen und reduziert den Verwaltungsaufwand. Allerdings sind die einzelnen Gemeinden nicht verpflichtet, an der Rahmenvereinbarung teilzunehmen. Sie werden überprüfen, ob es sich wirtschaftlich rechnet, an der Vereinbarung teilzunehmen. Eine flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte ist in NRW aus rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich. Aufgrund dieser Situation kann der Leistungsumfang bei der Hebammenhilfe möglicherweise voneinander abweichen. Mindeststandard ist die gesetzliche Regelung in §4 AsylbLG.
Mittlerweile haben sich die Krankenkassen nach Unterzeichnung der Vereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW über die Zuständigkeit für die der Vereinbarung beitretenden Kommunen verständigt. Ende Oktober 2015 haben sich 8 von 396 Kommunen für die Einführung der Gesundheitskarte ab Januar 2016 entschieden: Alsdorf, Bonn, Gevelsberg, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Sprockhövel und Wermelskirchen. Drei weitere Krankenkassen sind der Vereinbarung beigetreten: KKH Kaufmännische Krankenkasse, VIACTIV Krankenkasse und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK).