Was passiert, wenn in einer Unterbringungseinrichtung eine ansteckende Krankheit ausbricht?

Für diese Fälle gib es Notfallpläne. Beim Auftreten einer ansteckenden Krankheit wie z. B. Masern oder Windpocken werden der oder die Betroffenen und ggf. auch deren näheren Angehörigen oder Kontaktpersonen zunächst in einem Isolierzimmer oder auf einer Isolierstation der Unterbringungseinrichtung versorgt. Bei einer schweren Erkrankung kann die Verlegung in ein Krankenhaus erfolgen. Möglicherweise kann es […]

Für diese Fälle gib es Notfallpläne. Beim Auftreten einer ansteckenden Krankheit wie z. B. Masern oder Windpocken werden der oder die Betroffenen und ggf. auch deren näheren Angehörigen oder Kontaktpersonen zunächst in einem Isolierzimmer oder auf einer Isolierstation der Unterbringungseinrichtung versorgt. Bei einer schweren Erkrankung kann die Verlegung in ein Krankenhaus erfolgen.

Möglicherweise kann es auch erforderlich sein, die komplette Unterbringungseinrichtung zu sperren. Das entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt.