„Anhörerinnen“ für alle Frauen im Asylverfahren?

In einer sogenannten Kleinen Anfrage erkundigte sich die Fraktion Die Linke (20/7836) unter anderem danach, ob nach Ansicht der Bundesregierung für alle Frauen in Asylverfahren standardmäßig „Anhörerinnen“ vorgesehen werden sollten, um die Hürden für die Benennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe zu senken, und was sie gegebenenfalls in dieser Hinsicht plant.

Die Bundesregierung verwies darauf, dass die EU-Asylverfahrensrichtlinie und das nationale Asylrecht keinen Rechtsanspruch auf die Bearbeitung des Asylverfahrens durch eine Person eines bestimmten Geschlechts beinhalte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „versuche jedoch stets im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazitäten dem Anliegen von vulnerablen Personen nach Mitarbeitenden und Sprachmittelnden eines bestimmten Geschlechtes nachzukommen“. Im Übrigen seien alle Personen, die Entscheidungen im Asylverfahren träfen, im Modul der EU-Asylagentur „Interviewing Vulnerable Persons“ geschult. Daher werde es auch zukünftig keinen Einsatz von „Anhörerinnen“ für alle weiblichen Antragstellenden geben.

Anfrage Die Linke

Antwort der Bundesregierung