Kurz gefasst: „Zahlencheck 2020“

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2020 über 145.071 Asylanträge entschieden. Die Gesamtschutzquote liegt bei 43,1 %, demnach wurde 62.470 Menschen Schutz zugesprochen.

Von ihnen erhielten

* Die Verweise zur Erklärung der Begriffe sind dem Mediendienst Integration entnommen

Jahreszahlen 2019

  • Entscheidungen: 183.954
  • Positive Entscheidungen: 70.329
  • Schutzquote: 38,2 Prozent
  • Flüchtlingsschutz: 42.861 / Asylberechtigte nach Artikel 16a GG: 2.192 / subsidiärer Schutz: 19.419 / Abschiebeverbot: 5.857 *Angaben entnommen: Mediendienst Integration

Besonders interessant sind die erheblich voneinander abweichenden Schutzquoten in einzelnen Bundesländern, obwohl die Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden. 2019 lag die Schutzquote für afghanische Asylsuchende in Bremen bei rund 48 Prozent – in Sachsen dagegen lediglich bei 29 Prozent. Quelle: s.o. mit Verweis auf Bundestagsdrucksache 19/18498, Seite 10.

Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf den sozioökonomischen Hintergrund der Entscheider sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück. (vgl. ebenfalls Mediendienst Integration)