FAQs zur Flucht aus der Ukraine
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Fragen und Antworten zusammengestellt, die die Ankunft aus der Ukraine Geflüchteter und ihren Aufenthalt in Deutschland betreffen. So prüft die Europäische Union derzeit, für ukrainische Staatsangehörige ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt einzuführen.
Damit wäre ein Asylantrag nicht mehr erforderlich. Weitere Informationen hierzu werden noch erwartet.
Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht aber unabhängig davon fort.
Alle, die aufgrund des Krieges nach Deutschland fliehen und eine Unterkunft brauchen, können sich an die Ausländerbehörden oder Polizeidienststellen bzw. im Notfall an die Aufnahmestellen der Bundesländer wenden. Auch viele Städte haben zentrale Anlaufstellen.
Hier können Sie die FAQs des BAMF lesen
Laut Kölner Stadt-Anzeiger vom 03. März sollen Geflüchtete aus der Ukraine nach den Worten von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorerst selbst entscheiden können, in welchem EU-Staat sie Zuflucht suchen. Es sei kein Verteilungsschlüssel für die Aufnahme der Geflüchteten notwendig, „wenn die Aufnahme so funktioniert“.