Geburtsurkunde für jedes in Deutschland geborene Kind
Viele geflüchtete Frauen oder Eltern ohne Papiere haben für ihr in Deutschland geborenes Kind keine Geburtsurkunde. Auf dem Papier gibt es das Kind demnach nicht. Das hat weitreichende Folgen. Eltern und Kindern werden u.a. Vorsorgeuntersuchungen oder Asylantragstellung erschwert oder schlimmstenfalls verwehrt.
Jedes in Deutschland geborene Kind muss eine Geburtsurkunde erhalten, fordern zahlreiche Vereinigungen und Verbände. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat daher mit dem Berliner Hebammenverband und der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin Informationen für Geflüchtete zusammengestellt. Das Info-Blatt „So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind“ richtet sich an geflüchtete Frauen oder Eltern, aber auch an Fachkräfte, besonders in den Standesämtern. Es ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch und Farsi verfügbar.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Hier können Sie das Infoblatt herunterladen