Istanbul-Konvention auch für geflüchtete Frauen?`

In der Istanbul-Konvention sind Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbände und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland verbunden.

Drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ist noch nicht viel passiert, eine Gesamtstrategie für das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben. Ein Alternativbericht, der die Bundesregierung zur Umsetzung der Konvention vorantreiben soll, geht auch auf die Situation geflüchteter Frauen ein. Das Fazit lautet, dass geflüchtete Frauen von Gewaltschutzmaßnahmen für Frauen in Deutschland nicht profitieren können.

Aufgrund der Residenzpflicht könnten sie sich weder vor einer Ansteckung mit COVID-19 schützen, noch vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Während die deutsche Bundesregierung anerkenne, dass die Lockdown-Maßnahmen in Deutschland zu einem Anstieg von häuslicher Gewalt gegen Frauen führe, würden gleichzeitig keine Schutzmaßnahmen für geflüchtete Frauen konzipiert, obwohl diese in den Unterkünften massiv von häuslicher und sexualisierter Gewalt bedroht seien, so der Alternativbericht, S. 11.

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