Rückführungsverbesserungsgesetz ist beschlossene Sache

Am 18. Januar hat der Bundestag das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ beschlossen. Schwerpunkte sind erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten. Beim sogenannten Ausreisegewahrsam gibt es Verschärfungen.

Die Abschiebungshaft soll künftig auch unabhängig von Asylantragstellungen möglich sein, und zwar selbst bei Folgeanträgen. Abschiebungen sollen nur noch dann angekündigt werden, wenn sich in den betroffenen Familien Kinder unter zwölf Jahren befinden. Der Ausreisegewahrsam wird von zehn auf 28 Tage verlängert.

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Pro Asyl äußert sich hier zum Rückführungsverbesserungsgesetz