Urteil: Deutsche Behörden dürfen Geflüchtete nicht einfach zurück nach Italien schicken

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jetzt entschieden, dass über Italien einreisende Schutz- oder Asylsuchende nicht ohne weiteres zurückgeführt werden dürfen. Im zugrundeliegenden Fall sah das Gericht die Klagenden unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung ausgesetzt.

Sie seien in Italien extremer materieller Not ausgesetzt, da ihnen in Italien kein Recht auf Unterbringung mehr zustehe. Darüber hinaus würden die Kläger bei der derzeitigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage in Italien keine Arbeit finden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatten die italienischen Behörden als zuständig angesehen und eine Rückführung nach Italien verfügt, wogegen die Betroffenen Klage erhoben.

Die Entscheidung des OVG Münster setzt sich über das Dublin-Verfahren hinweg, führt dafür aber wesentliche Gründe an.

Schon Anfang des Jahres wurden sogenannte Rücküberstellungen nach Griechenland mit ähnlicher Argumentation durch Gerichte untersagt.

Laut Spiegel.de wurden zwischen 2013 und 2018 nur 15 Prozent aller Asylbewerber*innen, für die ein anderes europäisches Land zuständig wäre, auch wirklich dahin zurückgeschickt.

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